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Geschäftsbedingungen

Artikel 1. Anwendbarkeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, Auftragsausführungen und Lieferungen von MondiParts BV, im Folgenden MondiParts genannt. Abweichungen können nur schriftlich mit MondiParts vereinbart werden.

1.2 Unter „Käufer“ wird in diesen Geschäftsbedingungen der Käufer oder Auftraggeber oder jeder verstanden, der mit MondiParts einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte oder für den MondiParts ein Angebot unterbreitet oder eine Lieferung oder Leistung erbringt. Sofern mehrere Kunden gemeinsam einen Auftrag erteilen oder einen Auftrag erteilen, haften sie gegenüber MondiParts als Gesamtschuldner für die Zahlung der (Gegen-)Leistung, unabhängig von der Bezeichnung der Rechnung.

1.3 Wenn MondiParts nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar sind oder dass MondiParts das Recht verliert, die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zukunft durchzusetzen, unabhängig davon, ob sie ähnlich sind oder nicht Fälle Wunsch.

1.4 Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund nicht gültig oder anwendbar ist, bleibt der Rest dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.

1.5 Der Geltung abweichender Bestimmungen und etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird von MondiParts ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen binden MondiParts nur, sofern sie ausdrücklich und schriftlich von MondiParts akzeptiert wurden.

 

Artikel 2. Angebot

2.1 Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Kostenvoranschläge von MondiParts, in welcher Form auch immer, sind freibleibend und basieren auf den Angaben, Entwürfen, Zeichnungen und daraus abgeleiteten Daten des Kunden.

2.2 Ein Angebot ist nur verbindlich, wenn es von MondiParts schriftlich unter Angabe einer Annahmefrist abgegeben wird.

2.3 Von MondiParts zur Verfügung gestellte Preislisten, Prospekte, Drucksachen etc. sind freibleibend und stellen kein Angebot dar.

2.4 MondiParts behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, nur per Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu verlangen.

 

Artikel 3. Vereinbarung

3.1 Ein Vertrag kommt zustande, nachdem MondiParts eine Bestellung oder einen Auftrag schriftlich bestätigt hat oder nachdem MondiParts mit der Ausführung der Bestellung oder des Auftrags begonnen hat. Die Bestellung bzw. Die Auftragsbestätigung gilt als richtig und vollständig, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen schriftlich widerspricht.

3.2 Bei Lieferungen, für die aufgrund der Art und/oder des Umfangs keine Auftragsbestätigung versandt wird, gilt auch die Rechnung als Auftragsbestätigung. Dies stellt den Vertrag richtig und vollständig dar, es sei denn, der Kunde widerspricht schriftlich innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungsdatum.

3.3 Ergänzungen und Änderungen einer Vereinbarung binden MondiParts nur, sofern sie von MondiParts schriftlich bestätigt wurden.

3.4 MondiParts ist berechtigt, wenn sie dies für erforderlich oder wünschenswert hält, Dritte für die ordnungsgemäße Ausführung des erteilten Auftrags oder Auftrages einzuschalten. Die Kosten hierfür werden gemäß den bereitgestellten Angeboten an den Kunden weiterberechnet.

3.5 MondiParts verwendet einen Mindestbestellwert von €50,- pro Bestellung, darunter berechnen wir Ihnen €3,99 Bestellkosten. Bestellungen, die aus unserem Lager abgeholt werden, werden an der Theke nachgerechnet, sodass keine Bestellkosten anfallen.

 

Artikel 4. Preise

4.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Preise und Tarife in Euro, exklusive Mehrwertsteuer und Verwaltungskosten.

4.2 Die Preise basieren auf den während des Angebots bestehenden Preisen, Wechselkursen, Löhnen, Steuern, Zöllen, Abgaben usw. Im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer Einstandspreisfaktoren ist MondiParts berechtigt, den Preis zu erhöhen entsprechend. Eine solche Preiserhöhung berechtigt den Kunden nicht zur Vertragsauflösung.

4.3 Die Preise verstehen sich immer zuzüglich Abgaben, unabhängig davon, ob diese von der Regierung erhoben werden, im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Nutzung der von MondiParts zu liefernden Waren, einschließlich Umweltsteuern, Entsorgungsgebühren und Verpackungsvereinbarungen; MondiParts ist berechtigt, die entsprechenden Abgaben und Kosten an den Kunden weiterzugeben.

4.4 Im Falle einer Vereinbarung mit periodisch auslaufenden Beträgen ist MondiParts berechtigt, die Preise und Tarife durch schriftliche Mitteilung und unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten anzupassen. Wenn der Kunde mit den geänderten Preisen und/oder Tarifen nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der genannten Benachrichtigung schriftlich zu kündigen, und zwar gegen das in der Benachrichtigung angegebene Datum, an dem der Preis bzw Die Kursänderung würde wirksam werden. Die Kündigung berührt nicht die Verpflichtungen des Kunden zur Zahlung der Gegenleistung für den Zeitraum bis zum vorgenannten geplanten Beginndatum.

 

Artikel 5. Beschwerdeverfahren

5.1 Der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter hat die von MondiParts gelieferte Ware unverzüglich (nach Erhalt) sorgfältig zu prüfen.

5.2 Mängelrügen bezüglich der ganz oder teilweise gelieferten Ware sind MondiParts innerhalb von fünf (5) Werktagen nach deren Lieferung unter Angabe der Liefer- oder Rechnungsnummer der betroffenen Sendung schriftlich mitzuteilen, andernfalls erlischt jegliches Recht der Kunden diesbezüglich abgelaufen ist. Vom Kunden falsch oder zu viel gelieferte Waren gehen auf Gefahr des Kunden und werden von MondiParts nicht zurückgenommen.

5.3 Der Kunde leistet jede erforderliche Mitarbeit zur Untersuchung der Beschwerde, einschließlich indem er MondiParts Gelegenheit gibt, alle relevanten Umstände im Zusammenhang mit der Beschwerde zu untersuchen. Kommt der Kunde nicht mit oder ist eine Untersuchung anderweitig nicht oder nicht mehr möglich, wird die Reklamation nicht bearbeitet und der Kunde hat diesbezüglich keine Ansprüche.

5.4 Der Kunde kann aus der Bearbeitung einer Reklamation keine Rechte herleiten. Die Reklamation entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber MondiParts.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung, Be- und Verarbeitung und/oder den Einbau der betreffenden Waren unverzüglich einzustellen und darüber hinaus alles ihm Zumutbare zu tun und zu unterlassen, um (weiteren) Schaden zu verhindern.

5.6 Vorausgesetzt, dass eine Reklamation rechtzeitig, korrekt und in Übereinstimmung mit diesem Artikel erfolgt ist und vom Kunden hinreichend nachgewiesen wurde, dass die Ware nicht den diesbezüglichen Vereinbarungen entspricht, hat MondiParts die Wahl zwischen einer der beiden die nachweislich mangelhafte Ware durch Rücksendung durch neue Ware zu ersetzen, entweder die betreffende Ware ordnungsgemäß zu reparieren oder deren Kaufpreis zu erstatten oder den Rechnungsbetrag gutzuschreiben oder dem Kunden einen Preisnachlass zu gewähren in gegenseitiger Absprache festgelegt. Ist dies für MondiParts nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, hat der Kunde das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, der Mangel stellt keine Auflösung dar

rechtfertigt. Durch die Erfüllung einer der vorgenannten Leistungen wird MondiParts vollumfänglich von seinen Verpflichtungen frei. Dem Kunden steht es nicht frei, die Ware zurückzusenden, bevor MondiParts dieser gemäß den Bestimmungen der geltenden RMA-Bedingungen von MondiParts zugestimmt hat.

 

Artikel 6. Zahlung

6.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, muss die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum per Anzahlung oder Überweisung auf ein von MondiParts angegebenes Bankkonto erfolgen. Als Tag der Zahlung gilt das auf den Kontoauszügen von MondiParts ausgewiesene Valutadatum.

6.2 Die Zahlung erfolgt ohne Aufrechnung oder Aussetzung aus welchem ??Grund auch immer.

6.3 Die Zahlung hat ohne Abzug zu erfolgen, es sei denn, es ist Ratenzahlung vereinbart, wobei jede fällige Rate als gesonderte Zahlung gilt.

6.4 Zahlt der Kunde die geschuldeten Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug und MondiParts ist unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, dem Kunden die gesetzlichen Zinsen über den gesamten geschuldeten Betrag zu zahlen, zuzüglich eines zu berechnenden Zuschlags von 3 % vom Fälligkeitstag der betreffenden Rechnung bis einschließlich des Tages der vollständigen Zahlung. Darüber hinaus gehen alle anfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten zu Lasten des Kunden. Die Höhe der MondiParts geschuldeten außergerichtlichen Inkassokosten wird gemäß dem Inkassotarif der niederländischen Anwaltskammer berechnet. Die in den Büchern von MondiParts für die vorgenannten Kosten ausgewiesenen Beträge belegen deren Höhe vollständig.

6.5 Wenn MondiParts Anlass dazu sieht, kann MondiParts weitere Sicherheiten verlangen, andernfalls kann es die Ausführung des Vertrags aussetzen.

6.6 Bestellungen werden, sofern nicht vorher schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bei neuen Geschäftsbeziehungen nur gegen Vorkasse ausgeliefert.

6.7 Für den Fall, dass der Kunde eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, einen Schuldenvergleich mit seinen Gläubigern abschließt, ein Moratorium beantragt, in Konkurs geht, sein Geschäft schließt oder überträgt, wenn Pfändung vorliegt gegen ihn erhoben wird oder für den Fall, dass die Erfüllung durch den Kunden aus vernünftigen Gründen nicht mehr erwartet werden kann, wird jede Forderung von MondiParts gegen den Kunden sofort fällig und in voller Höhe zahlbar. In diesem Fall hat MondiParts auch das Recht, den Vertrag ohne weitere Ankündigung zu kündigen, sofern er noch nicht (vollständig) erfüllt ist

die Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention aufzuheben und die bereits gelieferten, noch nicht bezahlten Waren zurückzunehmen, all dies unbeschadet des Rechts von MondiParts auf Zahlung oder Schadensersatz und seines Rechts, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.

 

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle an den Kunden gelieferten Waren bleiben Eigentum von MondiParts bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung aller Beträge, einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten, die der Kunde für die gelieferten oder zu liefernden oder auszuführenden oder noch auszuführenden Waren im Rahmen eines Vertrags schuldet .Dienstleistungen und/oder Nichteinhaltung einer solchen Vereinbarung.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und gegen die üblichen Risiken zu versichern und ist nicht berechtigt, die gelieferte Ware außer nach schriftlicher Zustimmung zu belasten, zu vermieten, in Gebrauch zu nehmen und/oder zu verwenden von MondiParts ein Pfandrecht zu begründen, solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber MondiParts nicht vollständig nachgekommen ist.

7.3 Wenn und solange MondiParts Eigentümer der Ware ist, wird der Kunde MondiParts unverzüglich benachrichtigen, wenn die Ware beschlagnahmt (droht) wird oder wenn ein anderer Anspruch auf (einen Teil der) Ware erhoben wird. Außerdem teilt der Kunde (in diesem Fall) MondiParts mit, wo sich die im Eigentum von MondiParts stehenden Waren befinden. Bei Pfändung oder (vorläufiger) Zahlungseinstellung hat der Kunde unverzüglich den pfändenden Gerichtsvollzieher bzw. den Administrator auf die (Eigentums-)Rechte von MondiParts hinweisen. Der Kunde garantiert, dass eine Pfändung der Ware unverzüglich aufgehoben wird.

7.4 Werden gleichartige Waren auf einer oder mehreren unbezahlten Rechnungen geliefert, so gilt die beim Kunden vorhandene Ware auf den unbezahlten Rechnungen als geliefert.

 

Artikel 8. Lieferzeit

8.1 Alle von MondiParts genannten (Liefer-)Zeiträume sind ungefähre Angaben und wurden auf der Grundlage der Daten und Umstände ermittelt, die MondiParts bei Vertragsabschluss bekannt waren. Angegebene Lieferzeiten können niemals als strenge Frist angesehen werden. Führt eine Änderung der Daten und/oder Umstände ungeachtet ihrer Vorhersehbarkeit zu einer Verzögerung, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend, unbeschadet der nachstehenden Regelungen zu höherer Gewalt. Bei verspäteter Lieferung ist MondiParts schriftlich in Verzug zu setzen, wobei ihm dennoch eine angemessene Lieferfrist einzuräumen ist.

8.2 Die Überschreitung der von MondiParts angegebenen Lieferzeiten, aus welchem ??Grund auch immer, berechtigt den Kunden niemals zu einer Entschädigung oder Nichterfüllung einer Verpflichtung, die ihm aus dem betreffenden Vertrag oder einem damit zusammenhängenden Vertrag obliegt.

 

Artikel 9. Lieferung und Risiko

9.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager MondiParts. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung geht die Gefahr (Verlust, Untergang, Beschädigung etc.), gleich aus welcher Ursache, auf den Kunden über.

9.2 Wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung in Phasen erfolgt, kann MondiParts die Lieferungen der folgenden Phasen verschieben, bis der Kunde die Lieferung in der vorherigen Phase schriftlich genehmigt und alle seine (finanziellen) Verpflichtungen in Bezug auf die Teillieferung erfüllt hat . Bei Teillieferungen ist MondiParts berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen.

9.3 Stehen gelieferte Waren nach Ablauf der Lieferzeit dem Kunden zur Verfügung, werden aber von ihm nicht abgenommen, so werden diese auf seine Kosten und Gefahr zu seiner Verfügung gelagert.

9.4 Es ist möglich, dass unvorhergesehene Umstände dazu führen, dass wir eine Bestellung nicht vollständig liefern können. Sie werden die nicht gelieferten Artikel mit den damit verbundenen Kosten nicht auf Ihrer Rechnung sehen. Der Teil, den Sie zu viel bezahlt haben, wird automatisch innerhalb weniger Tage von unserem Zahlungsanbieter unter Angabe von Pay.nl zurückerstattet. Ist der fehlende Artikel innerhalb weniger Tage verfügbar, bieten wir Ihnen eine Nachlieferung an.

9.5 Liegt ein Liefermangel (DOA) oder eine MANCO-Lieferung vor, so ist uns dieser innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen. Dies muss schriftlich erfolgen (klantenservice@mondiparts.nl), damit wir dies so gut wie möglich lösen und verwalten können.

 

Artikel 10. Transport

MondiParts bestimmt die Transport-, Versand- und Verpackungsart. Versand und Transport der Ware erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Zum Abschluss einer (Transport-) Versicherung ist MondiParts nur verpflichtet, wenn und soweit sich MondiParts hierzu schriftlich verpflichtet hat.

 

Artikel 11. Höhere Gewalt

11.1 Wenn MondiParts aufgrund höherer Gewalt dauerhafter oder vorübergehender Art an der (weiteren) Erfüllung des Vertrags gehindert ist, ist MondiParts berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung aufzulösen ohne gerichtliche Intervention, unbeschadet des Rechts von MondiParts auf Zahlung durch den Kunden für bereits von MondiParts erbrachte Leistungen, bevor die Situation höherer Gewalt eingetreten ist, oder die (weitere) Ausführung des Vertrags auszusetzen. Im Falle einer Aussetzung ist MondiParts weiterhin berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.

11.2 Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, aufgrund derer MondiParts vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wie beispielsweise Streiks, Transportschwierigkeiten, Feuer, behördliche Maßnahmen, einschließlich in jedem Fall Import- und Exportverbote oder -beschränkungen, Betriebsstörungen bei ihm oder zu seiner Verfügung gestellten Lieferanten sowie Mängel seiner Lieferanten, aufgrund derer MondiParts seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht (mehr) angemessen nachkommen kann.

 

Artikel 12. Gewährleistung

12.1 Sofern in den RMA-Bedingungen für MondiParts nicht anders vereinbart, garantiert MondiParts dem Kunden für drei (3) Monate nach Lieferung, dass die gelieferten Waren den geltenden und vom Lieferanten herausgegebenen Spezifikationen entsprechen. Sind die Produktspezifikationen weder bekannt noch dem Kunden bekannt, garantiert MondiParts dem Kunden, dass die gelieferte Ware im selben Zeitraum keine Material- oder Konstruktionsfehler aufweist. Die in den vorstehenden Sätzen genannte Garantie gilt nur, wenn die Artikel normal und sorgfältig verwendet werden und alle im Vertrag, den RMA-Bedingungen MondiParts und im Garantieschein enthaltenen Gebrauchsanweisungen und sonstigen Garantiebestimmungen rechtzeitig und vollständig eingehalten werden und werden. Die Garantie beinhaltet lediglich, dass MondiParts diese Fehler nach besten Kräften behebt oder die Ware ersetzt, dies nach eigenem Ermessen und im Ermessen von MondiParts. Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Kabel und Speicherträger sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Produkte oder Teile davon, die im Rahmen dieser Garantie ersetzt werden, werden Eigentum von MondiParts. Mängel müssen MondiParts zur Bearbeitung schriftlich gemeldet werden. MondiParts haftet niemals für die Wiederherstellung von Daten, die aus welchen Gründen auch immer verloren gegangen sind.

12.2 Die Gewährleistung entfällt, wenn die Fehler ganz oder teilweise auf fehlerhafte, nachlässige oder unsachgemäße Verwendung, Verwendung zu anderen als den normalen (Geschäfts-)Zwecken, äußere Einwirkungen wie Feuer- oder Wasserschäden oder auf Veränderungen der Ware zurückzuführen sind nicht von MondiParts stammen oder nicht professionell und regelmäßig gewartet wurden. Die Garantie kann auch nicht geltend gemacht werden, wenn ein (Teil-) Teil durch ein weniger kompatibles und/oder qualitativ nicht mindestens mit dem ersetzt wurde

Originalteile gleichwertige Angelegenheiten.

12.3 Durch die Erfüllung einer der Bestimmungen der Kunst. 12.1 der vorgenannten Leistung wird MondiParts in vollem Umfang von seinen Verpflichtungen frei. Der Kunde ist weder berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, noch ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.

12.4 Wenn MondiParts Waren von einem Lieferanten kauft, beschränkt sich die Gewährleistung auf die geltenden Garantiebedingungen des Lieferanten. MondiParts wird den Kunden auf Anfrage über die anwendbaren Bestimmungen informieren. Insbesondere läuft die Garantie auf Service Pack LCD von Samsung über Samsung und die Vorlaufzeit beträgt mindestens 10 Werktage. PASST AUF! Wichtig, das Service Pack LCD muss vollständig in seiner Originalverpackung für Garantiezwecke vorgelegt werden. Wird die Garantie von Samsung gewährt, wird der Kaufpreis erstattet.

 

Artikel 13. Haftung und Entschädigung

13.1 MondiParts haftet nicht für Schäden an der gelieferten Ware, außer bei ordnungsgemäßer Beachtung der Bestimmungen dieses Artikels 13. In jedem Fall ist die vertragliche und gesetzliche Haftung von MondiParts jederzeit auf die Höhe des Kaufpreises der Ware beschränkt in Bezug auf die diese Haftung entstanden ist.

13.2 MondiParts haftet weder gesetzlich noch vertraglich für sogenannte Folgeschäden, die der Kunde oder ein Dritter im Zusammenhang mit (der Verwendung) der gelieferten Ware erleidet, einschließlich Betriebsschäden, Umweltschäden und immaterieller Schäden.

13.3 Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze berühren nicht die Haftung von MondiParts gemäß Titel 3, Abschnitt 3, Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Produkthaftung).

13.4 Sofern der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens MondiParts verursacht wurde, wird der Kunde MondiParts von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die direkt oder indirekt mit (der Verwendung) der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, und wird MondiParts alle daraus entstehenden Schäden ersetzen MondiParts leidet unter solchen Ansprüchen.

 

Artikel 14. Vertraulichkeit

14.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur vollständigen Geheimhaltung der gegenseitig zur Verfügung gestellten vertraulichen (Unternehmens-)Informationen gegenüber Dritten. Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass diese Vertraulichkeit durch seine Mitarbeiter gewahrt wird.

14.2 Dem Kunden ist es ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MondiParts nicht gestattet, Dokumentationen, deren Urheberrechte MondiParts zustehen, sowohl während der Laufzeit als auch nach Beendigung des Vertrags zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu verändern. Auch Dritten darf er dies nicht gestatten.

14.3 Im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels verwirkt der Kunde MondiParts eine sofort fällige und zahlbare Geldbuße in Höhe von 5.000 € pro Verstoß oder pro Tag, an dem dieser Verstoß andauert, wobei jede Offenlegung oder Mitteilung an Dritte oder der Verstoß erfolgt urheberrechtlich geschütztes Material oder Reproduktion oder Modifikation ohne schriftliche Genehmigung von MondiParts wird als eine Verletzung angesehen.

 

Artikel 15. Ausfuhrbeschränkungen

Der Kunde wird nationale und andere (einschließlich amerikanische) Exportbeschränkungen in Bezug auf Waren, die gemäß einer Vereinbarung mit MondiParts erworben wurden, vollständig beachten und diese Verpflichtung auch diesen Dritten im Falle des Weiterverkaufs oder jeder Form der Zurverfügungstellung an Dritte auferlegen. Der Kunde stellt MondiParts von allen Nachteilen frei, die ihr entstehen, wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommen darf.

 

Artikel 16. Streitigkeiten

16.1 Alle zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen und Rechtsbeziehungen, die sich daraus ergeben, unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.

16.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, oder die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst und ihre Auslegung oder Umsetzung, werden vom zuständigen Gericht in Rotterdam oder dem zuständigen Gericht am Wohnort der entschieden Kunden nach seiner Wahl von MondiParts, sofern nicht anders vereinbart. Soweit MondiParts Leistungen für den Kunden erbringt, gelten zusätzlich zu den vorstehenden Bedingungen auch die nachfolgenden Bedingungen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die Bestimmungen des Art. 1 bis 16.

 

Artikel 17. Abschluss des Auftrags

17.1 MondiParts bemüht sich in seinen Angeboten, das bestmögliche Bild der auszuführenden Arbeiten zu vermitteln.

17.2 MondiParts ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen und haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt aus dieser Ablehnung entstehen oder entstehen werden.

17.3 MondiParts wird bei Aufträgen zur Erbringung von Dienstleistungen nur durch diejenigen gesetzlich vertreten, die dazu gemäß Eintragung in das Handelsregister bei der Handelskammer berechtigt sind.

17.4 Solange ein Angebot von MondiParts nicht zu einem Auftrag geführt hat, behält sich MondiParts das Recht vor, seine Kapazität anderweitig einzusetzen.

17.5 Müssen nach Ansicht von MondiParts oder nach Ansicht des Kunden Dritte für den Auftrag herangezogen werden, ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken.

17.6 Alle Kontakte mit beauftragten Dritten laufen über MondiParts. Der Kunde kann Dritte nur nach Rücksprache mit MondiParts in die Ausführung des Auftrags einbeziehen und mit diesen Dritten keine eigenständigen Vereinbarungen über Arbeiten treffen.

 

Artikel 18. Vorzeitige Beendigung des Auftrags

Wenn MondiParts oder der Kunde der Meinung sind, dass die Arbeiten von MondiParts nicht gemäß dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder etwaigen weiteren Spezifikationen ausgeführt werden können, werden sich die Parteien beraten. Kommt es zu keiner Einigung, hat jede der Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vorzeitig zu kündigen, mit Ausnahme von Aufträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwei Monaten. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung gemäß vorstehendem Satz schuldet der Kunde MondiParts das vereinbarte Entgelt für die bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, erstattet dieser MondiParts auch die Kosten für die reservierte Kapazität und den Personaleinsatz während drei Monaten nach Vertragsende.

 

RMA-Bedingungen MondiParts BV

Diese RMA-Bedingungen gelten für Angebote, Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen MondiParts als Verkäufer und seinem Kunden als Käufer (der „Käufer“) in Bezug auf von MondiParts zu liefernde Hardwareprodukte. Ergänzend gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von MondiParts. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung in diesen RMA-Bedingungen und den Allgemeinen Bedingungen haben letztere Vorrang. Ein solcher Widerspruch berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser RMA-Bedingungen nicht. Diese RMA-Bedingungen beinhalten ein RMA-Ablaufschema für: fehlerhafte Produkte (1) und Falschlieferung (2).

1. Rücksendungen und RMA-Vereinbarung für defekte Produkte

 

Allgemein

1.1. Es wird zwischen der Abwicklung von DOA, der Abwicklung der Gewährleistung und der Abwicklung außerhalb der Gewährleistung unterschieden. Melden Sie einen Mangel immer spätestens 5 Tage nach Erhalt. Fotos/Videos über rma@mondiparts.nl.

1.2. Bei Produkten mehrerer Hersteller kann sich der Kunde bzw. Endverbraucher für die DOA- und/oder Garantieabwicklung eines defekten Produktes direkt an den Hersteller wenden. Dies ist oft die einfachste und schnellste Art der Reparatur.

1.3. Wenn der Kunde den RMA-Service von MondiParts für die Reparatur von defekten Produkten der unter 1.2 genannten Hersteller in Anspruch nehmen möchte, werden zusätzlich zu den Reparatur- und sonstigen Kosten die üblichen Verwaltungskosten berechnet.

1.4. Eine etwaige Herstellergarantie gilt nur für Hardwaredefekte. Software wird niemals von der Garantie abgedeckt. MondiParts ist nicht verantwortlich oder haftbar für Virenerkennung, Virenprävention oder Fehlfunktionen oder Datenverluste aufgrund von Viren, Inkompatibilität, Konfigurationsproblemen usw.

DOA (tot bei der Ankunft)

1.5. Das DOA-Handling gilt nur für Produkte von Herstellern, die eine DOA-Vereinbarung haben. Diese Frist beträgt im Allgemeinen 5 Tage, sofern vom Hersteller nicht anders angegeben. Im Falle einer akzeptierten DOA hat der Kunde niemals Anspruch auf mehr als einen Austausch des fehlerhaften Produkts gegen ein neues Produkt. Produkte, für die es keine DOA-Regelung gibt oder die außerhalb der DOA-Laufzeit liegen, werden repariert, sofern sie unter die Garantiebedingungen des Herstellers fallen. Für alle DOA-Vereinbarungen werden DOAs nur akzeptiert, wenn die Produkte vollständig, einschließlich aller Zubehörteile, und in der Originalverpackung zurückgegeben werden.

Garantie

1.6. Eine Herstellergarantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung (Rechnungsdatum, Lieferschein oder Endkundenrechnung). Bei defekten Produkten gehen die meisten Werksgarantien von einer Reparatur innerhalb der Garantiezeit aus; bestimmte Produkte werden jedoch nur gemäß den Garantiebedingungen des Herstellers gegen ein neues Produkt oder einen gleichwertigen Ersatz ausgetauscht. Ergibt sich bei der Prüfung, dass das Produkt kein DOA ist oder keinen Mangel aufweist, wird dem Kunden eine Prüfgebühr in Rechnung gestellt. Defekte, die durch Software- oder Konfigurationsprobleme verursacht werden, fallen niemals unter eine Garantie.

Garantiebedingungen:

  • Xssive Produkte: 1 Jahr


LCD Display/Touch:

  • Service Pack: Garantie erlischt nach vollständiger Verklebung/Montage
  • Apple-kompatibel: 1 Monat (ohne physische Schäden wie Kratzer/Risse)
  • Apple Incell & Refurbished: 6 Monate (ausgenommen: physische Schäden wie Kratzer/Risse)
  • Andere Marken: 6 Monate (ausgenommen: physische Schäden wie Kratzer/Risse)


Abwicklung außerhalb der Gewährleistung


1.7. Wenn Produkte aus der Garantiezeit herausfallen oder Mängel aufweisen, die auf unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind (z. B. Sturz, Feuchtigkeitsschäden oder Schäden, die beim Einsenden des defekten Produkts an MondiParts verursacht wurden), erhält der Kunde vor der Durchführung der Reparatur ein schriftliches Angebot zur Genehmigung aus. . Stimmt der Kunde dem Angebot nicht zu, werden die vorgenannten Recherchekosten in Rechnung gestellt. Die Service Pack LCD-Garantie erlischt nach der Installation. Testen Sie diese vor der Montage.

 

Verfahren

1.8. Registrieren Sie jederzeit eine RMA über rma@mondiparts.nl

1.9. Bei einer RMA-Anfrage müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:

- Artikelnummer und Produktbezeichnung, Art der Gewährleistungsabwicklung (DOA, Gewährleistung oder Nicht-Gewährleistung).

- Rechnungsnummer/Lieferschein (für DOA/Garantieleistung); - Seriennummer; - klare Reklamationsbeschreibung;

- Wenn die Reparatur des Artikels im Voraus mit MondiParts vereinbart wurde, muss der Kunde den vereinbarten Reparaturbetrag angeben.

1.10. Unvollständige oder unklare Formulare werden nicht bearbeitet. Dem Produkt muss immer ein Garantienachweis beigelegt werden. Defekte Produkte, die ohne Garantie gesendet werden, werden als von der Garantie ausgenommen behandelt. Wichtig: LCD-Bildschirme werden nur mit der Box behandelt. Die Garantie von Service Pack LCD-Bildschirmen erlischt nach dem Einkleben/Montieren. Testen Sie diese immer vor dem Zusammenbau. Wird keine Garantiekarte beigelegt, kann dies zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und/oder Reparatur führen. Aus der auf dem RMA-Formular aufgeführten Garantieabwicklung können keine Rechte hergeleitet werden; Das Vorhandensein und der Umfang der möglicherweise anwendbaren Garantie wird so schnell wie möglich nach Erhalt des defekten Produkts bei MondiParts bestimmt. Produkte können nur auf Gefahr des Kunden zurückgesandt werden und müssen stets ordnungsgemäß für den Transport verpackt sein. Erhält MondiParts Produkte, die unsachgemäß verpackt sind, werden die Verpackungskosten für den Rücktransport in Rechnung gestellt. Um Schäden, Reparaturverzögerungen und andere Probleme zu vermeiden, muss der Kunde mindestens die folgenden Maßnahmen ergreifen, bevor er fehlerhafte Produkte zurücksendet:

- Der Kunde muss eine Sicherungskopie der Daten erstellen (MondiParts haftet niemals für einen möglichen Datenverlust);

- der Kunde hat für eine ordnungsgemäße Transportverpackung zu sorgen;

1.11. Defekte Produkte müssen MondiParts innerhalb von 7 Tagen unter Angabe von: RMA nach Anmeldung. Sheffieldstraat 39 3047AN Rotterdam.

1.12. Die Kosten für den Versand an MondiParts gehen zu Lasten des Kunden. Unfrankierte Sendungen werden nicht angenommen. Der Kunde ist für Schäden und/oder Verluste während des Transports zu MondiParts verantwortlich und haftbar. Die Versandkosten für den Austausch oder die Rücksendung des reparierten Produkts an den Kunden gehen zu Lasten von MondiParts.

1.13 Ausnahmen:

- Private-Label-Produkte, einschließlich Displayschutz aus gehärtetem Glas, Kabel.

- Markenprodukte ohne Verpackung.

- Artikel, die aus hygienischen Gründen nicht mehr zurückgegeben werden können, wie z. B. Ohrstöpsel.

- ermäßigte Produkte

2. RMA-Vereinbarung Falschlieferung durch MondiParts

2.1. Die Rücksendung von falsch von MondiParts gelieferten Produkten an den Kunden erfolgt nur unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen.

2.2. Eine RMA-Anfrage muss schriftlich per E-Mail innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung eingereicht werden. Die zurückzusendenden Produkte müssen aktuell und neuwertig, in unbeschädigter Verpackung, ungeöffnet und ohne gebrochene Siegel sein. Auf Wunsch des Kunden bestellte, kombinierte oder angepasste Produkte können niemals zurückgegeben werden.

2.3. Das RMA-Formular muss gut sichtbar außen auf der Transportverpackung angebracht sein.

2.4. Produkte, die ohne RMA-Nummer an MondiParts zurückgesendet werden, werden abgelehnt, ebenso wie unfrankierte Sendungen. Nach Erhalt und Kontrolle der Produkte im Lager folgt die administrative Bearbeitung und eventuelle Nachverfolgung. Gutschrift. Die Höhe der Gutschrift hängt vom Zustand der Produkte ab und liegt im alleinigen Ermessen von MondiParts.

3. Falsch bestellte Retouren (Stand 01.01.2022)

3.1 Falsch bestellte Produkte können innerhalb von 2 Wochen ab Kaufdatum (Rechnungsdatum) im Originalzustand zurückgegeben werden. Die Kosten für eine Rücksendung an MondiParts gehen zu Lasten des Kunden. Zusätzlich berechnen wir Verwaltungskosten in Höhe von 10 % des Kaufpreises.

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