Kostenloser Versand ab  €250*
UPS An Werktagen vor 18:00 besteld, noch am selben Tag verstandt 
 


 
Login
Warenkorb

Garantie- und Rückgaberecht

Garantie

12.1 Soweit in den MondiParts RMA-Bedingungen nichts anderes vereinbart ist, gewährleistet MondiParts gegenüber dem Käufer, dass die gelieferte Ware für einen Zeitraum von drei (3) Monaten nach Lieferung den geltenden Spezifikationen des Lieferanten entspricht. Sollten die Produktspezifikationen dem Käufer weder bekannt noch ersichtlich sein, so gewährleistet MondiParts gegenüber dem Käufer, dass die gelieferte Ware während des gleichen Zeitraums keine Material- oder Konstruktionsfehler aufweist. Die in den vorstehenden Sätzen genannte Garantie gilt ausschließlich unter der Bedingung, dass die Waren normal und sorgfältig verwendet werden und dass alle im Vertrag, den RMA-Bedingungen von MondiParts und im Garantieschein enthaltenen Gebrauchsanweisungen und sonstigen Garantiebestimmungen pünktlich und vollständig befolgt werden. Die Garantie beinhaltet ausschließlich, dass MondiParts diese Mängel nach bestem Wissen und Gewissen behebt oder die Ware ersetzt, je nach Ermessen und Einschätzung von MondiParts. Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Kabel und Speicherträger sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Produkte oder Teile davon, die im Rahmen dieser Garantie ersetzt werden, gehen in das Eigentum von MondiParts über. Mängel müssen MondiParts schriftlich mitgeteilt werden, damit sie bearbeitet werden können. MondiParts haftet nicht für die Wiederherstellung von Daten, die aus irgendeinem Grund verloren gegangen sind.

12.2 Die Garantie gilt nicht, wenn die Fehler ganz oder teilweise auf unsachgemäßen, unvorsichtigen oder unsachgemäßen Gebrauch, auf Gebrauch zu anderen als normalen (Geschäfts-)Zwecken, auf äußere Ursachen wie Feuer- oder Wasserschäden zurückzuführen sind oder wenn die Waren von anderen als MondiParts verändert oder nicht fachgerecht und regelmäßig gewartet wurden. Die Garantie kann auch nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein (Teil-)Teil durch weniger kompatible und/oder nicht mindestens qualitativ gleichwertige Teile ersetzt wurde als die Originalteile.

12.3 Durch die Erfüllung einer der in Art. 12.1 genannten Leistungen ist MondiParts in Bezug auf ihre Verpflichtungen vollständig entbunden. Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Entschädigung zu fordern, noch ist der Käufer berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.

12.4 Bezieht MondiParts Ware von einem Lieferanten, so richtet sich die Gewährleistung nach den jeweils geltenden Garantiebedingungen des Lieferanten. MondiParts wird den Käufer auf dessen Anfrage über die geltenden Bestimmungen informieren. Insbesondere erfolgt die Garantie auf Service Pack LCD von Samsung über Samsung und die Vorlaufzeit beträgt mindestens 10 Arbeitstage. BITTE BEACHTEN SIE: Wichtig, das Service Pack LCD muss vollständig in der Originalverpackung für die Garantie vorgelegt werden. Wenn die Garantie von Samsung gewährt wird, wird der Kaufpreis zurückerstattet.

Haftung und Freistellung

13.1 MondiParts haftet nicht für Schäden an der gelieferten Ware, die nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels 13 sind. In jedem Fall ist die vertragliche und gesetzliche Haftung von MondiParts in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises der Sache beschränkt, für die diese Haftung entstanden ist.

13.2 MondiParts haftet weder von Gesetzes wegen noch aufgrund einer Vereinbarung für sogenannte Folgeschäden, die der Käufer oder ein Dritter im Zusammenhang mit (dem Gebrauch) der gelieferten Waren erleidet, darunter Handelsverluste, Umweltschäden und immaterielle Schäden.

13.3 Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze berühren nicht die Haftung von MondiParts gemäß Titel 3, Teil 3, Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Produkthaftung).

13.4 Sofern der Schaden nicht durch grobes Verschulden oder Vorsatz von MondiParts verursacht wurde, stellt der Käufer MondiParts von allen Ansprüchen Dritter frei, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit (der Nutzung) der gelieferten Ware stehen und ersetzt MondiParts alle Schäden, die MondiParts durch solche Ansprüche entstehen.

Artikel 14. Vertraulichkeit

14.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, über vertrauliche (Geschäfts-)Informationen, die sie sich gegenseitig zur Verfügung stellen, gegenüber Dritten volle Vertraulichkeit zu wahren. Der Käufer ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Vertraulichkeit von seinen Mitarbeitern eingehalten wird.

14.2 Ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MondiParts ist es dem Käufer sowohl während der Laufzeit als auch nach Beendigung des Vertrages nicht gestattet, Unterlagen, deren Urheberrechte bei MondiParts liegen, zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu verändern. Es ist ihm auch nicht gestattet, Dritten die Erlaubnis dazu zu erteilen.

14.3 Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels verwirkt der Käufer eine sofort fällige Vertragsstrafe an MondiParts in Höhe von € 5.000 pro Verstoß oder pro Tag, an dem ein solcher Verstoß andauert, wobei jede Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte oder Verletzung von urheberrechtlich geschütztem Material oder Vervielfältigung oder Veränderung ohne schriftliche Genehmigung von MondiParts als ein Verstoß gilt.

Artikel 15. Exportbeschränkungen

Der Käufer ist verpflichtet, nationale und andere (auch amerikanische) Exportbeschränkungen in Bezug auf die aufgrund eines Vertrages mit MondiParts bezogenen Waren in vollem Umfang zu beachten und diese Verpflichtung im Falle der Weiterveräußerung oder jeder Form der Zurverfügungstellung an Dritte aufzuerlegen. Der Käufer stellt MondiParts von jeglichem Schaden frei, der MondiParts entsteht, wenn der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Artikel 16. Streitigkeiten

16.1 Auf alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.

16.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, auf den diese Bedingungen Anwendung finden, oder den betreffenden Bedingungen selbst sowie deren Auslegung oder Ausführung ergeben, werden nach Wahl von MondiParts durch das zuständige Gericht in Rotterdam oder das zuständige Gericht am Wohnsitz des Käufers entschieden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wenn MondiParts Leistungen zugunsten des Käufers erbringt, gelten neben den vorgenannten Bedingungen auch die folgenden Bedingungen. Im Falle eines gegenseitigen Widerspruchs sind die Bestimmungen in Art. 1 bis 16 maßgebend.

Artikel 17. Ausführung von Aufträgen

17.1 MondiParts ist bestrebt, in ihren Angeboten ein möglichst genaues Bild der zu erbringenden Leistungen zu geben.

17.2 MondiParts ist berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen und haftet nicht für den Schaden, der direkt oder indirekt aus dieser Ablehnung entsteht oder entstehen wird.

17.3 MondiParts wird bei Aufträgen zur Erbringung von Dienstleistungen ausschließlich von jenen gesetzlich vertreten, die ausweislich der Eintragung im Firmenbuch bei der Wirtschaftskammer dazu berechtigt sind.

17.4 Solange ein Angebot von MondiParts nicht zu einem Auftrag geführt hat, behält sich MondiParts vor, ihre Kapazitäten anderweitig einzusetzen.

17.5 Müssen nach Auffassung von MondiParts oder des Käufers Dritte in den Auftrag einbezogen werden, ist der Käufer zur Mitwirkung in zumutbarem Umfang verpflichtet.

17.6 Alle Kontakte mit eingeschalteten Dritten erfolgen über MondiParts. Der Käufer kann Dritte nur nach Rücksprache mit MondiParts in die Ausführung des Auftrags einbeziehen und kann nicht selbständig Arbeiten mit diesen Dritten vereinbaren.

Artikel 18. Vorzeitige Beendigung des Auftrags

Ist MondiParts oder der Käufer der Ansicht, dass die Arbeiten von MondiParts nicht gemäß dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder etwaigen weiteren Spezifikationen ausgeführt werden (können), werden sich die Parteien beraten. Erzielen die Parteien keine Einigung, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat vorzeitig zu kündigen, ausgenommen bei Aufträgen mit einer Dauer von weniger als zwei Monaten. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung gemäß vorstehendem Satz schuldet der Käufer MondiParts die vereinbarte Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen. Wird der Vertrag durch den Käufer gekündigt, so hat er MondiParts auch die Kosten für die Kapazitätsreservierung und den Personaleinsatz für drei Monate nach Vertragsende zu erstatten.

RMA-Bedingungen MondiParts BV

Diese RMA-Bedingungen gelten für Angebote, Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen MondiParts als Verkäufer und ihrem Kunden als Käufer (der "Käufer") über von MondiParts zu liefernde Hardwareprodukte. Ergänzend gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von MondiParts. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung in diesen RMA-Bedingungen und den Allgemeinen Bedingungen haben letztere Vorrang. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser RMA-Bedingungen wird durch einen solchen Widerspruch nicht berührt. Diese RMA-Bedingungen enthalten eine Regelung des RMA-Verfahrens für: fehlerhafte Produkte (1) und Falschlieferung (2).

Rückgabe- und RMA-System für defekte Produkte

Allgemein

1.1. Es wird unterschieden zwischen DOA-Behandlung, Garantie-Behandlung und Behandlung außerhalb der Garantiezeit. Melden Sie einen Defekt immer spätestens 5 Tage nach Erhalt mit allen Fotos/Videos über rma@mondiparts.nl.

1.2. Bei Produkten einer Reihe von Herstellern kann sich der Käufer oder Endverbraucher direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen, um ein defektes Produkt im Rahmen der DOA und/oder der Garantie zu bearbeiten. Dies ist in der Regel der einfachste und schnellste Weg zur Reparatur.

1.3. Möchte der Käufer den RMA-Service von MondiParts für die Reparatur defekter Produkte der unter 1.2 genannten Hersteller in Anspruch nehmen, werden neben den Reparatur- und sonstigen Kosten auch die üblichen Verwaltungskosten berechnet.

1.4. Jede Herstellergarantie gilt nur für Hardwaredefekte. Software ist nie von der Garantie abgedeckt. MondiParts ist nicht verantwortlich oder haftbar für Virenerkennung, Virenschutz oder Fehlfunktionen oder Datenverluste aufgrund von Viren, Inkompatibilität, Konfigurationsproblemen, etc.

DOA (Tot bei Ankunft)

1.5. Die DOA-Behandlung gilt nur für Produkte von Herstellern, die eine DOA-Regelung haben. Diese Frist beträgt in der Regel 5 Tage, es sei denn, der Hersteller hat eine andere Regelung getroffen. Im Falle eines akzeptierten DOA hat der Käufer nie mehr als das Recht, das defekte Produkt gegen ein neues auszutauschen. Produkte, für die es keine DOA-Vereinbarung gibt oder die außerhalb der DOA-Frist liegen, werden repariert, wenn sie unter die Garantiebedingungen des Herstellers fallen. Für alle DOA-Vereinbarungen gilt, dass DOAs nur akzeptiert werden, wenn die Produkte vollständig, einschließlich aller Zubehörteile und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden.

Garantie

1.6. Die Garantiezeit eines Herstellers beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung (Rechnungsdatum, Lieferschein oder Endverbraucherrechnung). Bei den meisten Herstellergarantien wird davon ausgegangen, dass defekte Produkte innerhalb der Garantiezeit repariert werden; bestimmte Produkte werden jedoch nur gegen ein neues Produkt oder einen gleichwertigen Ersatz ausgetauscht, je nach den Garantiebedingungen des Herstellers. Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass das Produkt nicht DOA ist oder keinen Defekt aufweist, wird dem Kunden eine Untersuchungsgebühr in Rechnung gestellt. Defekte, die durch Software- oder Konfigurationsprobleme verursacht werden, sind in keinem Fall durch eine Garantie abgedeckt.

Xssive Produkte

1 Jahr

LCD-Anzeige / Touch

  • Service Pack: Garantie erlischt nach vollständiger Verklebung/Montage
  • Apple Compatible & OEM: 3 Monate (ausgenommen: physische Schäden, wie Kratzer/Brüche, Kabelbruch)
  • Apple Incell, ORG & Refurbished: 6 Monate (ausgenommen: physische Schäden, wie Kratzer/Brüche, Kabelbruch)
  • Overige merken: 6 Monate (ausgenommen: physische Schäden, wie Kratzer/Brüche, Kabelbruch)
  • Gebrauchte Touchscreens werden nicht zurückgenommen

    Batterie

  • Service Pack: 12 monate
  • MP batterie: 6 monate


    Behandlung außerhalb der Garantiezeit

    1.7. Bei Produkten, die außerhalb der Garantiezeit liegen oder die infolge unsachgemäßer oder unsachgemäßer Verwendung Mängel aufweisen (z.B. Sturz, Feuchtigkeitsschäden oder Schäden, die bei der Einsendung des defekten Produkts an MondiParts entstehen), erhält der Käufer vor der Reparatur einen schriftlichen Kostenvoranschlag zur Genehmigung. Stimmt der Käufer dem Kostenvoranschlag nicht zu, werden die vorgenannten Untersuchungskosten in Rechnung gestellt. Die Garantie des Service Pack LCD erlischt nach dessen Einbau. Testen Sie es vor dem Einbau.

    Verfahren

    1.8. Melden Sie eine RMA jederzeit unter rma@mondiparts.nl

    1.9. Eine RMA-Anfrage muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

    • Artikelnummer und Produktbezeichnung
    • Anzahl der Produkte
    • Beschreibung der Reklamation

    Nach Erhalt Ihres RMA-Antrags erhalten Sie eine RMA-Nummer. Bitte geben Sie diese deutlich zusammen mit der Lieferadresse auf dem Karton an, mit dem Sie die Ware zurückschicken. Sie erhalten spätestens 1 Woche nach Eingang Ihrer Rücksendung eine Rückmeldung.

    1.10. Unvollständig oder undeutlich ausgefüllte Formulare werden nicht bearbeitet. Außerdem sollte dem Produkt immer ein Garantienachweis beigefügt werden. Fehlerhafte Produkte, die ohne Garantienachweis eingesandt werden, gelten als außerhalb der Garantie. Wichtig: LCD-Bildschirme werden nur angenommen, wenn sie in einer Schachtel verpackt sind. Die Garantie für Service Pack LCD-Bildschirme erlischt nach dem Verkleben/Montieren. Testen Sie sie immer vor dem Einbau. Das Fehlen eines Garantiescheins kann zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung und/oder Reparatur führen. Aus der auf dem RMA-Formular vermerkten Garantieabwicklung können keine Rechte abgeleitet werden; das Bestehen und der Umfang der eventuell anwendbaren Garantie werden so schnell wie möglich nach Erhalt des defekten Produkts durch MondiParts festgestellt. Die Produkte können nur auf Risiko des Käufers zurückgesandt werden und müssen stets ordnungsgemäß für den Transport verpackt sein. Erhält MondiParts Produkte, die unsachgemäß verpackt sind, werden die Verpackungskosten für den Rücktransport in Rechnung gestellt. Um Schäden, Reparaturverzögerungen und andere Probleme zu vermeiden, muss der Käufer vor der Rücksendung defekter Produkte zumindest die folgenden Maßnahmen ergreifen:

    • Der Käufer ist verpflichtet, eine Sicherungskopie der Daten zu erstellen (MondiParts haftet nicht für eventuelle Datenverluste).;
    • Der Kunde hat für eine ordnungsgemäße Transportverpackung zu sorgen;


    1.11. Defekte Produkte sollten innerhalb von 7 Tagen an folgende Adresse geschickt werden:

    MondiParts
    o.v.v. RMA
    Sheffieldstraat 39
    3047AN Rotterdam

    Rückgabebedingungen

    Für die Rücksendung von Produkten ist ein Karton erforderlich. Wenn Sie Produkte ohne Karton zurücksenden, werden sie nicht bearbeitet.

    Wir akzeptieren keine Rücksendungen von Produkten, die bearbeitet wurden (mit Schrift und/oder einem Aufkleber, der nicht von mondiparts stammt).

    1.12 Die Kosten für den Versand an MondiParts sind vom Kunden zu tragen. Ungestempelte Sendungen werden nicht angenommen. Der Kunde ist selbst verantwortlich und haftbar für Schäden und/oder Verlust während des Transports zu MondiParts. Die Versandkosten für den Umtausch oder die Rücksendung des reparierten Produktes an den Kunden gehen zu Lasten von MondiParts.

    1.13 Ausnahmen:

    • Produkte der Hausmarke, einschließlich Bildschirmschutz aus gehärtetem Glas, Kabel.
    • Artikel von Markenprodukten ohne Verpackung.
    • Artikel, die aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden können, wie z. B. Ohrstöpsel, sofern die Verpackung nicht noch versiegelt ist.
    • Originalzubehör von Samsung und Apple finden Sie direkt bei Samsung of Apple.
    • Ermäßigte Artikel können nicht zurückgegeben werden.


    2 RMA-Anordnung Falschlieferung durch MondiParts

    2.1. Die Rückgabe der von MondiParts fälschlicherweise gelieferten Produkte an den Käufer erfolgt nur unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen.

    2.2. Ein RMA-Antrag muss schriftlich per E-Mail innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Lieferung eingereicht werden. Die zurückzusendenden Produkte müssen aktuell und neuwertig sein, in unbeschädigter Verpackung, ungeöffnet und ohne gebrochene Siegel. Auf Wunsch des Kunden bestellte, kombinierte oder angepasste Produkte können nicht zurückgegeben werden.

    2.3. Das RMA-Formular muss deutlich sichtbar auf der Außenseite der Transportverpackung angebracht sein.

    2.4. Produkte, die ohne RMA-Nummer an MondiParts zurückgesandt werden, werden ebenso wie unfrankierte Sendungen abgelehnt. Nach Eingang und Prüfung der Produkte im Lager erfolgt eine administrative Bearbeitung und ggf. eine Gutschrift. Die Höhe des Gutschriftbetrages hängt vom Zustand der Produkte ab und liegt im alleinigen Ermessen von MondiParts.

    3. Falsch bestellte Retouren (ab 1. Januar 2022)

    3.1 Falsch bestellte Produkte können innerhalb von 2 Wochen ab Kaufdatum (Rechnungsdatum) im Originalzustand zurückgegeben werden. Die Kosten der Rücksendung an MondiParts sind vom Kunden zu tragen. Dabei erheben wir auch Verwaltungskosten in Höhe von 10% des Kaufbetrages, mindestens jedoch 10 Euro.

    Warenkorb

    Filter löschen

    Filter

    Stornieren
    Bestätigen