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Geschäftsbedingungen

Artikel 1. Anwendbarkeit

  • 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, die Ausführung von Aufträgen und Lieferungen von MondiParts BV, im Folgenden als MondiParts bezeichnet. Abweichungen können nur schriftlich mit MondiParts vereinbart werden.
  • 1.2 Unter „Kunde“ wird in diesen Bedingungen der Käufer oder Auftraggeber oder jeder, der mit MondiParts eine Vereinbarung abschließt oder abschließen möchte, oder für den MondiParts ein Angebot macht oder eine Lieferung oder Leistung erbringt, verstanden. Im Falle mehrerer Kunden, die gemeinsam einen Auftrag erteilen oder eine Bestellung aufgeben, haften diese gesamtschuldnerisch gegenüber MondiParts für die Erfüllung der (Gegen-)Leistung, unabhängig von der Rechnungsstellung.
  • 1.3 Wenn MondiParts nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass diese Bedingungen nicht anwendbar sind oder dass MondiParts das Recht verliert, in zukünftigen, ähnlichen oder nicht ähnlichen Fällen die strikte Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen.
  • 1.4 Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund ungültig oder nicht anwendbar ist, bleiben die übrigen Bedingungen in Kraft.
  • 1.5 Die Anwendbarkeit abweichender Klauseln und eventueller Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird von MondiParts ausdrücklich abgelehnt. Solche Klauseln binden MondiParts nur, soweit sie ausdrücklich und schriftlich von MondiParts akzeptiert wurden.

Artikel 2. Angebot

  • 2.1 Alle von MondiParts gemachten Angebote, Angebote und Preisangaben, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich und basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Daten, Entwürfen, Zeichnungen und daraus abgeleiteten Daten.
  • 2.2 Ein Angebot ist nur bindend, wenn es schriftlich von MondiParts unter Angabe eines Zeitraums, während dessen das Angebot zur Annahme offensteht, gemacht wird.
  • 2.3 Preislisten, Broschüren, Druckerzeugnisse usw., die von MondiParts bereitgestellt werden, unterliegen Änderungen und gelten nicht als Angebot.
  • 2.4 MondiParts behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, diese nur gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauszahlung zu verlangen.

Artikel 3. Vereinbarung

  • 3.1 Eine Vereinbarung kommt zustande, nachdem MondiParts einen Auftrag oder eine Bestellung schriftlich bestätigt hat oder nachdem MondiParts mit der Ausführung des Auftrags oder der Bestellung begonnen hat. Die Auftrags- bzw. Bestellbestätigung gilt als genaue und vollständige Darstellung der Vereinbarung, es sei denn, der Kunde erhebt innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich Einspruch dagegen.
  • 3.2 Für Lieferungen, für die aufgrund der Art und/oder des Umfangs keine Auftragsbestätigung versendet wird, gilt die Rechnung ebenfalls als Auftragsbestätigung. Diese gilt als genaue und vollständige Darstellung der Vereinbarung, es sei denn, der Kunde protestiert innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Rechnungsdatum schriftlich.
  • 3.3 Ergänzungen und Änderungen zu einer Vereinbarung binden MondiParts nur, soweit sie von MondiParts schriftlich bestätigt wurden.
  • 3.4 MondiParts ist berechtigt, wenn sie dies für notwendig oder wünschenswert hält, für die ordnungsgemäße Ausführung des ihr erteilten Auftrags oder der Bestellung Dritte einzusetzen. Die Kosten hierfür werden dem Kunden gemäß den bereitgestellten Preisangaben in Rechnung gestellt.
  • 3.5 MondiParts wendet einen Mindestbestellwert von €50 pro Bestellung an. Unter diesem Betrag berechnen wir €3,99 Bestellkosten. Bestellungen, die in unserem Lager abgeholt werden, werden an der Theke neu berechnet, sodass keine Bestellkosten anfallen.

Artikel 4. Preise

  • 4.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Preise und Tarife in Euro, exklusive Mehrwertsteuer und Verwaltungskosten.
  • 4.2 Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Preisen, Wechselkursen, Löhnen, Steuern, Abgaben, Lasten usw. Im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer Kostenelemente ist MondiParts berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen. Eine solche Preiserhöhung berechtigt den Kunden nicht, die Vereinbarung zu kündigen.
  • 4.3 Die Preise sind immer exklusive der Abgaben, die von staatlicher Seite im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Verwendung der von MondiParts zu liefernden Waren erhoben werden, einschließlich Umweltabgaben, Entsorgungsbeiträge und Verpackungsregelungen; MondiParts ist berechtigt, die betreffenden Abgaben und Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  • 4.4 Im Falle einer Vereinbarung, die periodisch fällige Beträge vorsieht, ist MondiParts berechtigt, die Preise und Tarife durch schriftliche Mitteilung unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten anzupassen. Wenn der Kunde mit den geänderten Preisen und/oder Tarifen nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, die Vereinbarung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der genannten Mitteilung schriftlich zum in der Mitteilung genannten Datum, an dem die Preis- oder Tarifänderung in Kraft treten soll, zu kündigen. Die Kündigung lässt die Verpflichtungen des Kunden zur Erfüllung der Gegenleistung für den Zeitraum bis zum geplanten Inkrafttreten unberührt.

Artikel 5. Beschwerdeverfahren

  • 5.1 Der Kunde oder ein in seinem Auftrag handelnder Dritter muss die von MondiParts gelieferten Waren unverzüglich (nach Erhalt) sorgfältig überprüfen.
  • 5.2 Beschwerden über Mängel in den ganz oder teilweise gelieferten Waren müssen innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich unter Angabe des Liefer- oder Rechnungsnummer der betreffenden Sendung an MondiParts gemeldet werden, andernfalls erlischt jedes Recht des Kunden in dieser Angelegenheit. Nach Benachrichtigung von MondiParts muss der Kunde die defekte(n) Ware(n) innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen an MondiParts senden. Außerhalb dieser Fristen werden Ansprüche abgelehnt. Gelieferte Waren, die vom Kunden falsch oder zu viel bestellt wurden, gehen zu Lasten des Kunden und werden von MondiParts nicht zurückgenommen.
  • 5.3 Der Kunde wird alle für die Untersuchung der Beschwerde erforderlichen Unterstützungen leisten, einschließlich der Ermöglichung einer Untersuchung durch MondiParts aller mit der Beschwerde verbundenen relevanten Umstände. Wenn der Kunde keine Unterstützung leistet oder eine Untersuchung nicht (mehr) möglich ist, wird die Beschwerde nicht bearbeitet, und der Kunde hat keine Ansprüche in dieser Angelegenheit.
  • 5.4 Aus der Bearbeitung einer Beschwerde kann der Kunde keine Rechte ableiten. Das Reklamieren entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber MondiParts.
  • 5.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Verwendung, Bearbeitung, Verarbeitung und/oder Installation der betreffenden Waren unverzüglich einzustellen und alles Zumutbare zu tun und zu unterlassen, um (weitere) Schäden zu verhindern.
  • 5.6 Vorausgesetzt, dass rechtzeitig, korrekt und gemäß diesem Artikel reklamiert wurde und der Kunde nachweislich gezeigt hat, dass die Waren nicht dem Vereinbarten entsprechen, muss der Kunde die betreffenden Waren innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen an MondiParts senden. Nach Erhalt und Bewertung hat MondiParts die Wahl, entweder die als mangelhaft befundenen Waren gegen Rückgabe durch neue Waren zu ersetzen, die betreffenden Waren zu reparieren, den Kaufpreis zurückzuerstatten bzw. den in Rechnung gestellten Betrag zu gutschreiben oder dem Kunden einen nach gegenseitigem Einvernehmen festzulegenden Rabatt auf den Preis zu gewähren. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, hat MondiParts das Recht, den Anspruch abzulehnen oder dem Kunden ein Angebot zu machen. Durch die Erfüllung einer der oben genannten Leistungen ist MondiParts hinsichtlich ihrer Verpflichtungen vollständig befreit. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren zurückzusenden, bevor MondiParts gemäß den Bestimmungen der anwendbaren RMA-Bedingungen von MondiParts zugestimmt hat.

Artikel 6. Zahlung

  • 6.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, muss die Zahlung durch Einzahlung oder Überweisung auf ein von MondiParts angegebenes Bankkonto innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Der auf den Kontoauszügen von MondiParts angegebene Valutatag gilt als Zahlungstag.
  • 6.2 Die Zahlung erfolgt ohne Verrechnung oder Aufschub aus welchem Grund auch immer.
  • 6.3 Die Zahlung muss in einer Summe erfolgen, sofern nicht eine Ratenzahlung vereinbart wurde, wobei jede fällige Rate als separate Zahlung gilt.
  • 6.4 Wenn der Kunde die geschuldeten Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlt, gerät der Kunde automatisch in Verzug, und MondiParts ist berechtigt, dem Kunden über den gesamten geschuldeten Betrag gesetzliche Zinsen zuzüglich eines Aufschlags von 3% in Rechnung zu stellen, vom Fälligkeitsdatum der betreffenden Rechnung bis zum Tag der vollständigen Zahlung. Darüber hinaus gehen alle außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten zu Lasten des Kunden. Die Höhe der an MondiParts geschuldeten außergerichtlichen Inkassokosten wird gemäß dem Inkassotarif der Niederländischen Anwaltskammer berechnet. Die in den Büchern von MondiParts für die vorgenannten Kosten aufgeführten Beträge liefern vollen Beweis für deren Höhe.
  • 6.5 Wenn MondiParts dies für angebracht hält, kann sie zusätzliche Sicherheiten verlangen, bei deren Fehlen sie die Ausführung der Vereinbarung aussetzen darf.
  • 6.6 Sofern nicht vorher schriftlich anders vereinbart, werden Bestellungen für neue Kunden nur nach Vorauszahlung geliefert. Solange MondiParts keine Kreditlinie gewährt hat, bleibt dies anwendbar.
  • 6.7 Wenn der Kunde eine aus der Vereinbarung resultierende Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, eine Schuldenregelung mit seinen Gläubigern trifft, einen Antrag auf Zahlungseinstellung stellt, in Konkurs gerät, sein Unternehmen schließt oder überträgt, wenn ein Pfändungsbeschluss gegen ihn erlassen wird oder wenn aus berechtigten Gründen nicht mehr mit der Erfüllung durch den Kunden zu rechnen ist, wird jede Forderung von MondiParts gegen den Kunden sofort und in vollem Umfang fällig. Darüber hinaus hat MondiParts dann das Recht, die Vereinbarung, soweit sie noch nicht (vollständig) ausgeführt wurde, ohne weitere Mahnung oder gerichtliche Intervention zu kündigen und die bereits gelieferten, aber noch nicht bezahlten Waren zurückzunehmen, alles ohne Beeinträchtigung des Rechts von MondiParts auf Zahlung oder Schadensersatz und ihres Rechts, die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen.

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt

  • 7.1 Alle an den Kunden gelieferten Waren bleiben Eigentum von MondiParts bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung aller Beträge, einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten, die der Kunde für die gemäß einer Vereinbarung gelieferten oder zu liefernden Waren oder erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen schuldet, und/oder des Nichterfüllens einer solchen Vereinbarung.
  • 7.2 Der Kunde ist verpflichtet, für eine sorgfältige Behandlung der Waren zu sorgen und diese gegen die üblichen Risiken zu versichern, und hat nicht das Recht, die gelieferten Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MondiParts zu belasten, zu vermieten, in Gebrauch zu geben und/oder hierauf (stillschweigend) Pfandrechte zu begründen, solange der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber MondiParts nicht vollständig erfüllt hat.
  • 7.3 Wenn und solange MondiParts Eigentümer der Waren ist, wird der Kunde MondiParts unverzüglich informieren, wenn die Waren (drohen) gepfändet zu werden oder anderweitig Ansprüche auf (einen Teil der) Waren geltend gemacht werden. Darüber hinaus wird der Kunde MondiParts (in diesem Fall) mitteilen, wo sich die Waren, deren Eigentümer MondiParts ist, befinden. Bei Pfändung oder (vorläufiger) Zahlungseinstellung wird der Kunde den pfändenden Gerichtsvollzieher bzw. den Verwalter unverzüglich auf die (Eigentums-)Rechte von MondiParts hinweisen. Der Kunde steht dafür ein, dass eine Pfändung der Waren unverzüglich aufgehoben wird.
  • 7.4 Wenn die gleiche Art von Waren auf eine oder mehrere unbezahlte Rechnungen geliefert wurde, gelten die beim Kunden vorhandenen Waren als auf die unbezahlten Rechnungen geliefert.

Artikel 8. Lieferzeit

  • 8.1 Alle von MondiParts genannten (Liefer-)Fristen sind ungefähre Angaben und basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses MondiParts bekannten Daten und Umständen. Genannte Lieferfristen sind niemals als strikte Fristen zu betrachten. Wenn eine Änderung der Daten und/oder Umstände, unabhängig von deren Vorhersehbarkeit, zu einer Verzögerung führt, wird das Lieferdatum entsprechend verschoben, unbeschadet des nachstehend in Bezug auf höhere Gewalt Festgelegten. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung muss MondiParts schriftlich in Verzug gesetzt werden, wobei ihr noch eine angemessene Frist zur Lieferung eingeräumt werden muss.
  • 8.2 Die Überschreitung der von MondiParts genannten Lieferfristen, aus welchem Grund auch immer, berechtigt den Kunden niemals zu Schadensersatz oder zur Nichterfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung aus der betreffenden Vereinbarung oder einer damit zusammenhängenden Vereinbarung.

Artikel 9. Lieferung und Risiko

  • 9.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager MondiParts. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung geht das Risiko (von Verlust, Zerstörung, Beschädigungen usw.), unabhängig von der Ursache, auf den Kunden über.
  • 9.2 Wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung in Phasen erfolgt, kann MondiParts die Lieferungen der folgenden Phasen verschieben, bis der Kunde die in der vorherigen Phase gelieferten Waren schriftlich genehmigt und alle seine (finanziellen) Verpflichtungen in Bezug auf die Teillieferung erfüllt hat. Im Falle von Teillieferungen ist MondiParts berechtigt, diese separat in Rechnung zu stellen.
  • 9.3 Wenn gelieferte Waren nach Ablauf der Lieferfrist für den Kunden verfügbar sind, aber nicht von ihm abgenommen werden, werden diese zu seinen Gunsten auf seine Kosten und sein Risiko gelagert.
  • 9.4 Wenn aufgrund unvorhergesehener Umstände eine Bestellung nicht vollständig ausgeliefert wird, werden die nicht gelieferten Waren (ggf. mit den damit verbundenen Kosten) nicht in Rechnung gestellt. Bei Vorauszahlung wird der zu viel gezahlte Betrag innerhalb weniger Tage automatisch von unserem Zahlungsdienstleister unter dem Verwendungszweck Pay.nl zurückerstattet. Wenn die nicht gelieferten Waren innerhalb weniger Tage wieder auf Lager sind, wird Ihnen die Möglichkeit einer Nachlieferung angeboten.
  • 9.5 Wenn bei einer Lieferung ein MANCO vorliegt, muss dies innerhalb von 48 Stunden schriftlich an MondiParts gemeldet werden, indem eine Nachricht an: [email protected] gesendet wird, woraufhin die Meldung registriert wird und Sie für weitere Anweisungen kontaktiert werden.

Artikel 10. Transport

  • MondiParts bestimmt die Art des Transports, des Versands und der Verpackung. Der Versand und Transport von Waren erfolgt immer auf Kosten und Risiko des Kunden. MondiParts ist nur verpflichtet, eine (Transport-)Versicherung abzuschließen, wenn und soweit MondiParts sich dazu schriftlich verpflichtet hat.

Artikel 11. Höhere Gewalt

  • 11.1 Wenn MondiParts aufgrund höherer Gewalt dauerhaft oder vorübergehend an der (weiteren) Ausführung der Vereinbarung gehindert wird, ist MondiParts berechtigt, ohne Verpflichtung zum Schadensersatz die Vereinbarung durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise zu kündigen, unbeschadet des Rechts von MondiParts auf Zahlung durch den Kunden für bereits von MondiParts erbrachte Leistungen, bevor die höhere Gewalt-Situation eintrat, oder die (weitere) Ausführung der Vereinbarung auszusetzen. Im Falle einer Aussetzung bleibt MondiParts berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise zu kündigen.
  • 11.2 Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die MondiParts vorübergehend oder dauerhaft daran hindern, ihren Verpflichtungen nachzukommen, wie Streiks, Transportprobleme, Feuer, staatliche Maßnahmen, einschließlich Ein- und Ausfuhrverbote oder -beschränkungen, Betriebsstörungen bei ihr bzw. bei ihren Zulieferern sowie Versäumnisse ihrer Zulieferer, aufgrund derer MondiParts ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht mehr (weiterhin) erfüllen kann.

Artikel 12. Garantie

  • 12.1 Sofern nicht anders vereinbart, garantiert MondiParts dem Kunden, dass die gelieferten Waren innerhalb von drei (3) Monaten nach Lieferung den geltenden und vom Lieferanten ausgegebenen Spezifikationen entsprechen. Wenn dem Kunden die Produktspezifikationen weder bekannt noch erkennbar sind, garantiert MondiParts dem Kunden, dass die gelieferten Waren während desselben Zeitraums keine Material- oder Konstruktionsfehler aufweisen. Die in den vorherigen Sätzen genannte Garantie gilt nur, wenn die Waren normal und sorgfältig verwendet werden und alle für die Verwendung gegebenen Anweisungen und anderen Garantievorschriften, die in der Vereinbarung, den RMA-Bedingungen von MondiParts und im Garantieschein enthalten sind, strikt und vollständig eingehalten werden. Die Garantie beinhaltet ausschließlich, dass MondiParts nach bestem Wissen und Gewissen diese Fehler beheben oder die Waren ersetzen wird, je nach Wahl und Ermessen von MondiParts. Verbrauchsmaterialien wie Batterien, Kabel und Speichermedien sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Produkte oder Teile davon, die im Rahmen dieser Garantie ersetzt werden, werden Eigentum von MondiParts. Mängel müssen schriftlich an MondiParts gemeldet werden, um bearbeitet zu werden. MondiParts ist niemals verantwortlich für die Wiederherstellung von aus welchem Grund auch immer verlorenen Daten.
  • 12.2 Die Garantie gilt nicht, wenn die Fehler ganz oder teilweise auf unsachgemäße, nachlässige oder fachlich unzureichende Verwendung, Verwendung für andere als normale (geschäftliche) Zwecke, äußere Ursachen wie Brand- oder Wasserschäden zurückzuführen sind oder wenn die Waren von anderen als MondiParts geändert oder nicht fachgerecht und regelmäßig gewartet wurden. Die Garantie kann auch nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein (Teil-)Teil durch weniger kompatible und/oder qualitativ nicht mindestens gleichwertige Waren ersetzt wurde.
  • 12.3 Durch die Erfüllung einer der in Artikel 12.1 genannten Leistungen ist MondiParts hinsichtlich ihrer Verpflichtungen vollständig befreit. Der Kunde ist nicht berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, noch ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise zu kündigen.
  • 12.4 Wenn Waren von MondiParts von einem Zulieferer bezogen wurden, beschränkt sich die Garantie auf die anwendbaren Garantiebedingungen des Zulieferers. MondiParts wird den Kunden auf Anfrage über die anwendbaren Bestimmungen informieren. Insbesondere läuft die Garantie für Service Pack LCD von Samsung über Samsung, und die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 10 Arbeitstage. HINWEIS! Wichtig, das Service Pack LCD muss komplett in der Originalverpackung für die Garantie angeboten werden. Wenn die Garantie von Samsung gewährt wird, wird der Kaufpreis erstattet.

Artikel 13. Haftung und Freistellung

  • 13.1 MondiParts haftet nicht für Schäden an den gelieferten Waren, es sei denn, dies ist in diesem Artikel 13 geregelt. In jedem Fall ist die vertragliche und gesetzliche Haftung von MondiParts jederzeit auf den Betrag des Kaufpreises der Ware, in Bezug auf die die Haftung entstanden ist, begrenzt.
  • 13.2 MondiParts haftet weder nach dem Gesetz noch nach dem Vertrag für sogenannte Folgeschäden, die der Kunde oder ein Dritter im Zusammenhang mit (der Verwendung von) den gelieferten Waren erleiden könnte, einschließlich Betriebsschäden, Umweltschäden und immateriellen Schäden.
  • 13.3 Die Bestimmungen der vorhergehenden Absätze berühren nicht die Haftung von MondiParts gemäß Titel 3, Abschnitt 3, Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Produkthaftung).
  • 13.4 Sofern der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MondiParts verursacht wurde, stellt der Kunde MondiParts von allen Ansprüchen Dritter frei, die direkt oder indirekt mit (der Verwendung von) den gelieferten Waren zusammenhängen, und erstattet MondiParts alle Schäden, die MondiParts aufgrund solcher Ansprüche erleidet.

Artikel 14. Vertraulichkeit

  • 14.1 Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, vertrauliche (geschäftliche) Informationen, die sie einander zur Verfügung stellen, gegenüber Dritten vollständig vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Vertraulichkeit von seinen Mitarbeitern eingehalten wird.
  • 14.2 Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MondiParts ist es dem Kunden nicht gestattet, Dokumentation, deren Urheberrechte bei MondiParts liegen, sowohl während als auch nach Beendigung der Vereinbarung zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu ändern. Es ist ihm auch nicht gestattet, Dritten die Erlaubnis dazu zu erteilen.
  • 14.3 Bei Nichteinhaltung der in diesem Artikel festgelegten Bestimmungen verfällt der Kunde eine sofort fällige Vertragsstrafe an MondiParts in Höhe von €5.000 pro Verstoß bzw. pro Tag, an dem ein solcher Verstoß andauert, wobei jede Bekanntgabe oder Mitteilung an Dritte oder ein Verstoß gegen urheberrechtlich geschütztes Material oder eine Vervielfältigung oder Modifikation ohne schriftliche Zustimmung von MondiParts als ein Verstoß gilt.

Artikel 15. Exportbeschränkungen

  • Der Kunde wird nationale und andere (einschließlich US-amerikanische) Exportbeschränkungen in Bezug auf Waren, die im Rahmen einer Vereinbarung mit MondiParts erworben wurden, vollständig einhalten und diese Verpflichtung auch bei Weiterverkauf oder jeder Form der Bereitstellung an Dritte diesen Dritten auferlegen. Der Kunde stellt MondiParts von jedem Nachteil frei, den MondiParts erleiden könnte, wenn der Kunde diese Verpflichtungen nicht einhalten sollte.

Artikel 16. Streitigkeiten

  • 16.1 Für alle zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen und die daraus resultierenden Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
  • 16.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, oder die betreffenden Bedingungen selbst und ihre Auslegung oder Ausführung, werden durch das zuständige Gericht in Rotterdam oder das am Wohnsitz des Kunden zuständige Gericht, nach Wahl von MondiParts, beigelegt, sofern nicht anders vereinbart. Wenn MondiParts Dienstleistungen für den Kunden erbringt, gelten zusätzlich zu den vorstehenden Bedingungen auch die folgenden Bedingungen. Im Falle von Widersprüchen haben die Bestimmungen in den Artikeln 1 bis 16 Vorrang.

Artikel 17. Auftragserteilung

  • 17.1 MondiParts bemüht sich, in ihren Angeboten ein möglichst genaues Bild der auszuführenden Arbeiten zu geben.
  • 17.2 MondiParts hat das Recht, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen und haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt aus dieser Ablehnung entstehen oder entstehen werden.
  • 17.3 MondiParts wird in Bezug auf Aufträge für die Lieferung von Dienstleistungen ausschließlich durch diejenigen rechtsgültig vertreten, die dazu gemäß der Eintragung im Handelsregister der Handelskammer berechtigt sind.
  • 17.4 Solange ein Angebot von MondiParts nicht zu einem Auftrag geführt hat, behält sich MondiParts das Recht vor, ihre Kapazitäten anderweitig einzusetzen.
  • 17.5 Wenn nach Ansicht von MondiParts oder des Kunden Dritte in den Auftrag einbezogen werden müssen, ist der Kunde verpflichtet, in angemessener Weise seine Mitarbeit zu leisten.
  • 17.6 Alle Kontakte mit einbezogenen Dritten laufen über MondiParts. Der Kunde kann Dritte nur nach Rücksprache mit MondiParts in die Ausführung des Auftrags einbeziehen und kann mit diesen Dritten nicht eigenständig Vereinbarungen über die Arbeiten treffen.

Artikel 18. Vorzeitige Beendigung des Auftrags

  • Wenn MondiParts oder der Kunde der Ansicht ist, dass die Arbeiten durch MondiParts nicht (mehr) gemäß dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder eventuellen weiteren Spezifikationen ausgeführt werden können, werden die Parteien sich beraten. Wenn die Parteien keine Einigung erzielen, hat jede Partei das Recht, die Vereinbarung vorzeitig mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu beenden, ausgenommen Aufträge mit einer Laufzeit von weniger als zwei Monaten. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung gemäß dem vorherigen Satz schuldet der Kunde MondiParts die vereinbarte Vergütung für die bis zum Datum der Beendigung der Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen. Wenn die Vereinbarung vom Kunden beendet wird, hat der Kunde MondiParts auch die Kosten zu erstatten, die mit der reservierten Kapazität und dem Personaleinsatz während der drei Monate nach dem Datum der Beendigung der Vereinbarung verbunden sind.

RMA-Bedingungen MondiParts BV

Diese RMA-Bedingungen gelten für Angebote, Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen MondiParts als Verkäufer und ihrem Kunden als Käufer (der „Kunde“) in Bezug auf von MondiParts zu liefernde Hardwareprodukte. Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von MondiParts gelten ebenfalls. Im Falle von Widersprüchen zwischen einer Bestimmung in diesen RMA-Bedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben letztere Vorrang. Ein solcher Widerspruch berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen in diesen RMA-Bedingungen. Diese RMA-Bedingungen umfassen ein RMA-Verfahren für: defekte Produkte (1) und falsche Lieferung (2).

1. RMA-Verfahren für defekte Produkte

Allgemein

  • 1.1 Es wird zwischen der Abwicklung von DOA, Garantieabwicklung und Abwicklung außerhalb der Garantie unterschieden.
  • 1.2 Für Produkte einer Reihe von Herstellern kann der Kunde oder Endnutzer sich direkt an den Hersteller wenden, um DOA und/oder Garantieabwicklung für ein defektes Produkt zu erhalten. Dies ist oft der einfachste und schnellste Weg für eine Reparatur.
  • 1.3 Wenn der Kunde den RMA-Service von MondiParts für die Reparatur defekter Produkte der in 1.2 genannten Hersteller in Anspruch nehmen möchte, werden neben Reparatur- und anderen Kosten standardmäßig Verwaltungskosten berechnet.
  • 1.4 Jede Herstellergarantie gilt nur für Hardwaredefekte. Software fällt niemals unter die Garantie. MondiParts ist nicht verantwortlich oder haftbar für Virenerkennung, Virenprävention oder eine Fehlfunktion oder Datenverlust aufgrund von Viren, Inkompatibilität, Konfigurationsproblemen usw.

DOA (Dead On Arrival)

  • 1.5 DOA-Abwicklung gilt nur für Produkte von Herstellern, die ein DOA-Verfahren haben. Diese Frist beträgt in der Regel 5 Tage, es sei denn, der Hersteller hat eine abweichende Regelung. Im Falle eines anerkannten DOA hat der Kunde niemals Anspruch auf mehr als den Austausch des defekten Produkts gegen ein neues Produkt. Produkte, für die kein DOA-Verfahren existiert oder die außerhalb der DOA-Frist liegen, werden repariert, sofern sie unter die Garantiebedingungen des Herstellers fallen. Für alle DOA-Verfahren gilt, dass DOAs nur akzeptiert werden, wenn die Produkte vollständig, einschließlich aller Zubehörteile, und in der Originalverpackung zurückgesendet werden.

Garantie

  • 1.6 Eine Herstellergarantie beginnt zum Zeitpunkt der Lieferung (Rechnungsdatum, Lieferschein oder Endnutzerrechnung). In Bezug auf defekte Produkte sehen die meisten Herstellergarantien eine Reparatur innerhalb der Garantiezeit vor; bestimmte Produkte werden jedoch nur gegen ein neues Produkt oder einen gleichwertigen Ersatz ausgetauscht, abhängig von den Garantiebedingungen des Herstellers. Wenn die Überprüfung ergibt, dass das Produkt kein DOA ist oder keinen Defekt aufweist, werden dem Kunden Untersuchungskosten berechnet. Defekte, die durch Software- oder Konfigurationsprobleme verursacht werden, fallen niemals unter eine Garantie.
  • Die Garantie für Service Pack LCD erlischt nach der Montage. Testen Sie es vor der Montage.

Garantiezeiträume:

Xssive-Produkte:

  • Zubehör: 1 Jahr

LCD-Display/Touch:

  • Service Pack: Garantie erlischt nach vollständigem Kleben/Montieren
  • Apple-kompatibel: 1 Monat (ausgenommen physische Schäden wie Kratzer/Risse)
  • Apple Incell & Refurbished: 6 Monate (ausgenommen physische Schäden wie Kratzer/Risse)
  • Andere Marken: 6 Monate (ausgenommen physische Schäden wie Kratzer/Risse)

Abwicklung außerhalb der Garantie

  • 1.7 Wenn Produkte außerhalb der Garantiezeit liegen oder Mängel aufgrund unsachgemäßer oder unprofessioneller Verwendung (z. B. Fall-, Wasserschäden oder Schäden, die während des Versands des defekten Produkts an MondiParts entstanden sind) aufweisen, erhält der Kunde ein schriftliches Angebot zur Genehmigung, bevor mit der Reparatur fortgefahren wird. Wenn der Kunde das Angebot nicht genehmigt, werden die oben genannten Untersuchungskosten berechnet.

Verfahren

  • 1.8 Melden Sie einen RMA immer zuerst über [email protected]
  • 1.9 Ein RMA-Antrag muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:
    • - Artikelnummer und Produktbeschreibung;
    • - Art der Garantieabwicklung (DOA, Garantie oder außerhalb der Garantie);
    • - Rechnungsnummer/Lieferschein (für DOA/Garantiebestimmung);
    • - Seriennummer;
    • - Klare Beschreibung des Mangels;
    • - Wenn die Reparatur des Artikels im Voraus mit MondiParts vereinbart wurde, muss der Kunde den vereinbarten Reparaturbetrag angeben.
  • 1.10 Unvollständige oder unklare Formulare werden nicht bearbeitet. Ein Garantienachweis muss immer dem Produkt beigefügt werden. Defekte Produkte, die ohne Garantienachweis versendet werden, werden als außerhalb der Garantie liegend behandelt. Wichtig: LCD-Bildschirme werden nur mit der Originalverpackung bearbeitet. Die Garantie für Service Pack LCD-Bildschirme erlischt nach dem Kleben/Montieren. Testen Sie sie immer vor der Montage. Das Nichtbeifügen eines Garantienachweises kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und/oder Reparatur führen. Aus der in dem RMA-Formular angegebenen Garantieabwicklung können keine Rechte abgeleitet werden; das Bestehen und der Umfang der möglicherweise geltenden Garantie werden so schnell wie möglich nach Erhalt des defekten Produkts durch MondiParts festgestellt. Produkte können nur auf Risiko des Kunden zurückgesendet werden und müssen immer ordnungsgemäß für den Transport verpackt sein. Wenn MondiParts Produkte erhält, die nicht ordnungsgemäß verpackt sind, werden die Verpackungskosten für den Rücktransport berechnet. Um Schäden, Verzögerungen bei der Reparatur und andere Probleme zu vermeiden, muss der Kunde vor der Rücksendung defekter Produkte mindestens die folgenden Maßnahmen ergreifen:
    • - Der Kunde muss ein Backup der Daten erstellen (MondiParts ist niemals verantwortlich für möglichen Datenverlust);
    • - Der Kunde muss für eine ordnungsgemäße Transportverpackung sorgen;
  • 1.11 Defekte Produkte müssen innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach der Registrierung an MondiParts gesendet werden, unter Angabe von RMA, Sheffieldstraat 39, 3047AN Rotterdam.
  • 1.12 Die Kosten für den Versand an MondiParts trägt der Kunde. Unfrankierte Sendungen werden nicht akzeptiert. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für Schäden und/oder Verlust während des Transports an MondiParts. Die Versandkosten für den Austausch oder die Rücksendung des reparierten Produkts an den Kunden trägt MondiParts.
  • 1.13 Ausgenommen von Rücksendungen:
    • - Eigenmarkenprodukte, z. B. Tempered Glass Screen Protector, Kabel.
    • - Markenprodukte ohne Verpackung.
    • - Artikel, die aus hygienischen Gründen nicht zurückgesendet werden können, wie Ohrstöpsel, es sei denn, die Verpackung ist noch versiegelt.
    • - Reduzierte Artikel.

2. RMA-Verfahren für falsche Lieferung durch MondiParts

  • 2.1 Die Rücksendung von Produkten, die von MondiParts falsch an den Kunden geliefert wurden, ist nur unter den folgenden Bedingungen möglich.
  • 2.2 Ein RMA-Antrag muss innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich per E-Mail eingereicht werden. Die zurückzusendenden Produkte müssen aktuell und wie neu, in unbeschädigter Verpackung, ungeöffnet und mit unversehrten Siegeln sein. Produkte, die auf Wunsch des Kunden bestellt, kombiniert oder angepasst wurden, können niemals zurückgesendet werden.
  • 2.3 Das RMA-Formular muss deutlich sichtbar auf der Außenseite der Transportverpackung angebracht sein.
  • 2.4 Produkte, die ohne RMA-Nummer an MondiParts zurückgesendet werden, werden abgelehnt, ebenso wie unfrankierte Sendungen. Nach Erhalt und Überprüfung der Produkte im Lager erfolgt die administrative Abwicklung und gegebenenfalls eine Gutschrift. Die Höhe des Gutschriftbetrags hängt vom Zustand der Produkte ab, allein nach Ermessen von MondiParts.

3. Rücksendung falsch bestellter Produkte (ab 1. Januar 2022)

  • 3.1 Falsch bestellte Produkte können innerhalb von 2 Wochen nach dem Kaufdatum (Rechnungsdatum) im Originalzustand zurückgesendet werden. Die Kosten für eine Rücksendung an MondiParts trägt der Kunde. Es werden Verwaltungskosten in Höhe von 10 % des Kaufbetrags mit einem Minimum von 10 Euro berechnet.

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